… in sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften.

Für die Kinder und Jugendlichen, deren Betreuung in Gruppenform nicht angezeigt erscheint und bei denen eine intensive Betreuungsform erforderlich ist, bieten wir die Form der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) an. Dort leben sie im stationären Rahmen mit einer oder mehreren Fachkräften im gleichen Haus/Wohnung und erhalten ihre Alltagsstruktur in hohem Maße über die Einbindung in die Lebensgemeinschaft und deren Umfeld. Die Fachkräfte werden je nach erforderlichem Betreuungsverhältnis von weiteren Fachkräften unterstützt.

Die pädagogische Alltagsarbeit der Fachkräfte in der SPLG findet im privaten Lebensraum der betreuenden Fachkraft statt, verlangt aber als Ort öffentlicher Erziehung die Anbindung an einen Träger der Jugendhilfe, der die Maßnahmen strukturiert und verantwortet. Damit unterliegt die Einrichtung der besonderen Aufsicht des Landesjugendamtes im Sinne der Betriebserlaubnispflicht.

Wir betrachten es als unsere Aufgabe, auf eine sach- und fachgerechte Umsetzung der Konzeption in der täglichen Betreuungsarbeit zu achten, um in professioneller Zusammenarbeit mit den Fachkräften vor Ort eine optimale pädagogische Entwicklung des jungen Menschen zu bewirken.

Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit in den SPLGs bilden:

  • auf die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen zugeschnittene Wohnformen,
  • intensive pädagogische Betreuung und Begleitung,
  • Förderung der Fähigkeiten des Jugendlichen,
  • Unterstützung bei der Entdeckung seiner/ihrer individuellen Ressourcen,
  • Beschulungen und Praktika,
  • therapeutische Unterstützung,
  • sinnvolle Freizeitgestaltung in begleiteter und freier Form,
  • intensive Arbeit mit der Herkunftsfamilie.